Mitglied werden

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Sie können ganz einfach einen Mitgliedsantrag herunterladen oder über dieses Formular stellen. Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet laut Satzung der Vorstand.

Aktive Mitglieder:

Aktive Mitglieder sind in das Vereinsleben ständig eingebunden. Sie haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Beitrag entrichtet haben.

Passive Mitglieder:

Passive Mitglieder sind Mitglieder, die ihre aktive Mitgliedschaft ruhen lassen oder nicht aktiv werden wollen. Sie unterliegen der Beitragspflicht. In der Mitgliederversammlung haben Sie kein Stimmrecht.

Fördernde Mitglieder:

Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die das Vereinsleben und die karnevalistische Brauchtumspflege unterstützen wollen. In der Mitgliederversammlung haben Sie kein Stimmrecht.

Ehrenmitglieder:

Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um die Pflege des Brauchtums, sowie für den Verein Freunde des Frohsinns e. V. außerordentliche Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und sind von der Beitragspflicht befreit. Zu Ehrenmitgliedern können auch langjährige, ehemals aktive Mitglieder ernannt werden, die sich um die Freunde des Frohsinns verdient gemacht haben. Sie behalten, wie aktive Mitglieder, ihr Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, sind aber von der Beitragspflicht befreit. Über eine Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet die Mitgliederversammlung.